Der Fahrzeug-Gebietspass soll den Einwohnern und Arbeitnehmern die regelmäßige Nutzung des Gebiets ermöglichen. Er richtet sich in erster Linie an Bewohner, Zweitwohnungsbesitzer, Arbeitnehmer, Lieferanten, Gäste in Beherbergungs-, Wellness- und Campingeinrichtungen sowie andere Personen mit nachgewiesenen Bedürfnissen. Diese und andere zulässige Kategorien werden während des Antragsverfahrens für den Fahrzeug-Gebietspass angezeigt.