Die beiden Gebiete gehören zu unterschiedlichen Betriebszonen. Aus diesem Grund müssen zwei separate Anträge gestellt werden, einer für das Gebiet Bormio und einer für das Gebiet Livigno. Jeder Antrag muss gemäß dem Standardverfahren ausgefüllt werden und die Adresse der Zone angeben, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Es ist nicht möglich, einen einzigen PASS auszustellen, der für beide Gebiete gültig ist.