Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Anträge auf einen Parkausweis, die Sie stellen können. Die Ausstellung des Parkausweises unterliegt jedoch der Überprüfung und Genehmigung durch die zuständige Kontrollbehörde.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Anträge auf einen Parkausweis, die Sie stellen können. Die Ausstellung des Parkausweises unterliegt jedoch der Überprüfung und Genehmigung durch die zuständige Kontrollbehörde.